Ihre Spende hilft
Mit Ihrer einmaligen oder regelmäßigen Spende in das Vermögen des Fördervereins Flakensteg e. V. unterstützen Sie die Erhaltung des Bauwerks.
Sie möchten Ihre Spende von der Steuer absetzen?
Das müssen Sie beachten.
Spenden und Zuwendungen an gemeinnützige Einrichtungen sind nach Paragraph §§ 10b des Einkommenssteuergesetzes steuerlich absetzbar.
Der Förderverein Flakensteg e. V. ist beim Finanzamt Fürstenwalde als gemeinnütziger Verein anerkannt und von der Körperschaftssteuer befreit. Somit können Sie Spenden an unseren Verein von der Steuer absetzen.
Auf Wunsch senden wir Ihnen eine separate Spendenbescheinigung für das Finanzamt zu. Wir bestätigen, dass Ihre Zuwendung steuerbegünstigten Zwecken im Sinne §§ 51ff AO verwendet wird.
Für Spenden von bis zu 200 EURO reicht ein vereinfachter Spendennachweis aus. Diesen können Sie sich hier herunterladen.
Wenn Sie Ihre Spende steuerlich geltend machen möchten, erhalten Sie auf Wunsch eine Spendenbescheinigung. Kontaktieren Sie uns einfach.
Gern helfen wir Ihnen weiter, wenn Sie Fragen zu Spenden haben.
Herzlichen Dank für Ihr Interesse an der Unterstützung der Arbeit des Fördervereins Flakensteg e. V..
Der Vorstand
Förderverein Flakensteg e. V.
Erneuter Anlauf für den Flakensteg
Heimatfest der Stadt Erkner
21.05.2022
Der Förderverein Flakensteg e. V. erhält Urkunde zum
10. jährigen Jubiläum